Ihren persönlichen Termin vereinbaren
3 Minuten Lesezeit

Die Notbeleuchtung in der Produktion

Featured Image

Eines der schlimmsten Szenarien in Produtions- bzw. Gewerbehallen ist ein Stromausfall. Alle elektrischen Verbraucher stellen ihren Dienst ein. Die Maschinen und die Beleuchtung fallen schlagartig aus. Das bedeutet nicht nur einen Produktionsstopp oder einen Ausfall von in Produktion befindlichen Teilen, sondern oftmals auch den Verlust der Orientierung der Mitarbeiter. Die Situation verursacht massiven Stress. Und dieser Stress kann zu einem übereilten Handeln führen, was schlussendlich in Panik und Unfällen enden kann. Die Normen und Richtlinien sollen genau dieses verhindern.

Bei einem plötzlichen Wechsel von hell zu dunkel, brauchen die Augen und der Verstand einige Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen und sich neu zu orientieren. Und gerade diese kurze Anfangszeit einer Notsituation entscheidet oftmals über eine erfolgreiche und sichere Evakuierung der Mitarbeiter.

Um die Situation zu entschärfen ist eine Notbeleuchtung zwingend notwendig. Durch das Mindestmaß an Beleuchtung ist ein sicheres Verlassen des Arbeitsplatzes gewährleistet und der Weg über die markierten Fluchtwege nach draußen steht offen.

Arten der Notbeleuchtung

 

Der Begriff „Notbeleuchtung“ ist der Oberbegriff einer zusätzlichen Beleuchtung die beim Ausfall der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung eingreift. Unterschieden werden zwei Arten der Notbeleuchtung:

  •         Ersatzbeleuchtung
  •         Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung werden durch eine unabhängige Stromquelle versorgt, wie z.B. durch eine Netzersatzanlage oder batteriegestützte Systeme. Fälschlicherweise wird der Begriff der Notbeleuchtung mit der Sicherheitsbeleuchtung häufig gleichgesetzt.  

 

Ersatzbeleuchtung

Die Ersatzbeleuchtung ist dafür ausgelegt, um bei einem Stromausfall normale Tätigkeiten, Arbeitsprozesse oder auch Veranstaltungen ganz oder teilweise fortführen beziehungsweise gezielt beenden zu können. Diese Art der Notbeleuchtung findet man häufig in Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen, Industriebetrieben oder auch Überwachungszentralen. 

Die Konzeption und Ausführung der Ersatzbeleuchtung hängt von der Art der Tätigkeiten und der damit verbundenen lichttechnischen Anforderungen ab. Rechtliche oder normative Vorgaben, eine Ersatzbeleuchtung zu installieren, existieren nicht.

                                                    Offizielles Sicherheitszeichen und –Farbe ab 2013

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung als weitere Unterart der Notbeleuchtung hat zum Ziel, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung das gefahrlose Verlassen des Raumes oder Gebäudes sicherzustellen. Gefährliche Arbeitsabläufe sollen beendet werden können und Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Stellen) gefunden werden.

Die Sicherheitsbeleuchtung wird dabei weiter in drei Unterkategorien aufgeschlüsselt:

  •         Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege sind die Sicherheitszeichen. Diese ermöglichen durch auszureichende Sichtbedingungen und Orientierung, die Rettungswege leicht zu finden und zu benutzen.

  •         Anti-Panik-Beleuchtung

Die Anti-Panik-Beleuchtung soll es Personen erlauben, Stellen zu erreichen, von denen aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann.

  •         Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Notwendige Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit der Maschinenführer und anderen Personen in den Räumlichkeiten sollen gewährleistet sein.

Für diese drei Bereiche gelten verschiedene lichttechnische Anforderungen. Die Forderung einer Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich vornehmlich aus Regelwerken des Baurechts, des Arbeitsschutzrechts, des Unfallverhütungsrechts sowie aus Baugenehmigungen und Brandschutzgutachten.  Die Errichtung einer geforderten Sicherheitsbeleuchtung hingegen wird überwiegend durch elektrotechnische und lichttechnische Normen sowie besondere Richtlinien beschrieben. Eine Auflistung der Normen finden sie beim Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.

Anti-Panik-Beleuchtung

 

Eine Anti-Panik-Beleuchtung muss in folgenden Fällen vorhanden sein:

  • Bereiche ohne festgelegte Rettungswege, größer als 60m2 (z.B. Hallen oder Konferenzräume)
  • Kleinere Bereiche, wenn durch eine größere Menschenansammlung erhöhtes Panik-Risiko besteht

Fazit 

Der Notbeleuchtung nimmt eine zentrale Rolle ein, wenn es um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter beziehungsweise die Sicherheit von Gästen und Zuschauern geht. Hierbei sollte natürlich auf die Auswahl hochwertiger und langlebiger Produkte geachtet werden, um im Notfall eine reibungs- und gefahrlose Evakuierung zu gewährleisten. 

Dabei sind nicht alle Arten der Notbeleuchtungen gesetzlich vorgeschrieben. Während die Ersatzbeleuchtung nur in speziellen Räumlichkeiten (z.B. Krankenhäuser, medizinischen Einrichtungen oder Industriebetrieben) Verwendung findet, um eine kurzfristige Fortführung des Normalbetriebs zu gewährleisten, muss die Sicherheitsbeleuchtung zwingend vorhanden sein. Denn diese ermöglicht den betroffenen Personen das Auffinden des Rettungswegs und das sichere Verlassen des Gebäudes. 

Teilen Sie gerne mit uns Ihre Erfahrungen! Entspricht Ihre Sicherheitsbeleuchtung den aktuellen Standards und wie wurden Sie auf die Regularien aufmerksam?