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Alles zu Förderungen für LED-Beleuchtung - Was? Wo? Wie? Mit wem?

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Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt, wenn Sie Ihre Beleuchtung auf LED umrüsten möchten. Außerdem erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie die Förderung (oft ein durchaus großer Teil der Investition!) beanspruchen möchten.

LED’s sind das Licht der Zukunft. Das steht ohne Zweifel fest. Sie verbrauchen im Gegensatz zu Glühlampen oder Leuchtstoffröhren, bei vergleichbarer Lichtmenge, nur ein Bruchteil der Energie. Das senkt die Betriebskosten für die Beleuchtung um bis zu 70%! Trotzdem sind noch bei einem Großteil der Firmen konventionelle Leuchtmittel verbaut, oftmals aus Unwissenheit oder der Scheu vor dem vermeintlich großen (finanziellen) Aufwand. Dabei bietet eine Umrüstung auf LED-Technologie dem Unternehmen im Grunde nur Vorteile. Aufgrund der langfristig wirkenden ökologischen Vorteile der LED, wie z.B. das Einsparen von CO2, gibt es für Umrüstungen der Beleuchtung von Bestands- oder Neubauten vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Welche Möglichkeiten es gibt und wie das Vorgehen dabei sein muss, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Bundesfördermittel – KfW & Bafa

Bis zum 30.6.2021 sind folgende Fördermaßnahmen direkt über die KfW-Bank verfügbar (ab dem 1.07.2021 werden diese in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gebündelt):

  •         KfW-Energieeffizienz­programm – Energieeffizient Bauen und Sanieren 276, 277, 278 für gewerblich genutzte Nichtwohngebäude.
  •         IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren 219, 220 für Bestandsgebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude).

Aktuelle Konditionen der Energieeffizienz-Programme können hier abgerufen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt generell zwei Jahre.

Was ist förderfähig?

Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Außerdem der komplette Leuchtenaustausch, einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten, sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts bzw. einer Lichtplanung. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit- und Ersatzlampen, werden von den Förderprogrammen nicht abgedeckt. Der Fördersatz für LED-Leuchten beträgt hierbei 20%. Das Geld wird in Form von vergünstigten Krediten, mit einem Tilgungszuschuss, bereitgestellt.

 

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen der KfW-Bank, muss bei Förderungen für LED-Beleuchtung zwingend ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Diese können über eine eigene Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gefunden werden. Der Kredit wird auch nicht direkt von der KfW-Bank gewährt, sondern von ihrer Hausbank bzw. ihrem Finanzierungspartner.

Bevor der eigentliche Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine technische Projektbeschreibung (TBP), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Formular zur Verfügung. Ist diese eingereicht, bekommt der EEE anschließend eine TPB-ID zur Verfügung gestellt. Mit dieser TPB-ID kann die eigentliche Antragstellung beginnen, welche auch über ein Formular auf der Webseite des BAFA vorgenommen werden kann. Das Antragsformular für die Förderung umfasst allgemeine Angaben zu den Antragstellern, zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach dem Öffnen des Antragsformulars wird die TPB-ID eingetragen und das Antragsformular wird automatisch mit den Gebäudedaten befüllt.

Bundesfördermittel – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ ins Leben gerufen, dass grundsätzlich schon seit dem Jahr 2008 besteht und gefördert wird. Träger des Projekts ist der Projektträger Jülich (PtJ). Ziel dieser Richtlinie ist es, die Minderung von    Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und    messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren. Kommunen oder andere soziale, öffentliche Einrichtungen wie z.B. Vereine oder Betriebe mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung können Fördermittel beantragen. Eine genaue Auflistung aller Zuwendungsempfänger finden Sie hier.

Was wird gefördert?

  • Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
  • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung

Hier die wichtigsten Rahmenbedingungen der Kommunalrichtlinie des BMU:

  • Förderquote für Anträge zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021: maximal 35 Prozent bzw. 40 Prozent für finanzschwache Kommunen für die Umsetzung in den technischen Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten kann eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote beantragt werden
  • Bewilligungszeitraum: 12 Monate
  • Die Systemlichtausbeute (Bemessungslichtausbeute) des eingebauten Beleuchtungssystems beträgt mindestens 100 lm/W
  • Der Lichtstromerhalt der eingesetzten Leuchten erreicht mindestens ≥ 80 Prozent (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
  • Die Farbwiedergabe der Beleuchtungssysteme beträgt mindestens 80 Ra
  • Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Prozent können durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden
  • Es wird eine Lichtplanung nach DIN EN 12464-1:2011-08 bzw. bei Sportstätten nach DIN EN 12193 durch qualifizierte Planer durchgeführt

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag für die Fördermittel kann ebenfalls über ein Online-Portal gestellt werden.

Alternative: Energieagenturen

In manchen Bundesländern gibt es auch Förderungsmaßnahmen auf Landes- oder Kommunalebene. Für weitere Informationen dazu, wenden Sie sich einfach an Ihre örtliche Energieagentur, die Ihnen dazu weitere Informationen geben kann.

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