Wir zeigen Ihnen welche Förderungen es gibt, wenn Sie Ihre Beleuchtung auf LED umrüsten möchten. Außerdem erfahren Sie wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie die Förderung (oft ein durchaus großer Teil der Investition!) beanspruchen möchten.
LEDs sind das Licht der Zukunft. Das steht ohne Zweifel fest. Sie verbrauchen im Gegensatz zu Glühlampen oder Leuchtstoffröhren, bei vergleichbarer Lichtmenge, nur ein Bruchteil der Energie. Das senkt die Betriebskosten für die Beleuchtung um bis zu 70%! Trotzdem sind noch bei einem Großteil der Firmen konventionelle Leuchtmittel verbaut, oftmals aus Unwissenheit oder der Scheu vor dem vermeintlich großen (finanziellen) Aufwand. Dabei bietet eine Umrüstung auf LED-Technologie dem Unternehmen im Grunde nur Vorteile. Aufgrund der langfristig wirkenden ökologischen Vorteile der LED, wie z.B. das Einsparen von CO2, gibt es für Umrüstungen der Beleuchtung von Bestands- oder Neubauten vielfältige Förderungsmöglichkeiten. Welche Möglichkeiten es gibt und wie das Vorgehen dabei sein muss, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Bis zum 30.6.2021 sind folgende Fördermaßnahmen direkt über die KfW-Bank verfügbar (ab dem 1.07.2021 werden diese in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gebündelt):
Aktuelle Konditionen der Energieeffizienz-Programme können hier abgerufen werden. Die Mindestlaufzeit beträgt generell zwei Jahre.
Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Außerdem der komplette Leuchtenaustausch, einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten, sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts bzw. einer Lichtplanung. Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit- und Ersatzlampen, werden von den Förderprogrammen nicht abgedeckt. Der Fördersatz für LED-Leuchten beträgt hierbei 20%. Das Geld wird in Form von vergünstigten Krediten, mit einem Tilgungszuschuss, bereitgestellt.
Im Gegensatz zu anderen Fördermaßnahmen der KfW-Bank, muss bei Förderungen für LED-Beleuchtung zwingend ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. Diese können über eine eigene Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gefunden werden. Der Kredit wird auch nicht direkt von der KfW-Bank gewährt, sondern von Ihrer Hausbank bzw. Ihrem Finanzierungspartner.
Bevor der eigentliche Antrag gestellt werden kann, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Formular zur Verfügung. Ist dieses eingereicht, bekommt der EEE anschließend eine TPB-ID zur Verfügung gestellt. Mit dieser TPB-ID kann die eigentliche Antragstellung beginnen, welche auch über ein Formular auf der Webseite des BAFA vorgenommen werden kann. Das Antragsformular für die Förderung umfasst allgemeine Angaben zu den Antragstellern und zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach dem Öffnen des Antragsformulars wird die TPB-ID eingetragen und das Antragsformular wird automatisch mit den Gebäudedaten befüllt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ ins Leben gerufen, das grundsätzlich schon seit dem Jahr 2008 besteht und gefördert wird. Träger des Projekts ist der Projektträger Jülich (PtJ). Ziel dieser Richtlinie ist es, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren. Kommunen oder andere soziale, öffentliche Einrichtungen wie z.B. Vereine oder Betriebe mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung können Fördermittel beantragen. Eine genaue Auflistung aller Zuwendungsempfänger finden Sie hier.
Hier die wichtigsten Rahmenbedingungen der Kommunalrichtlinie des BMU:
Der Antrag für die Fördermittel kann ebenfalls über ein Online-Portal gestellt werden.
In manchen Bundesländern gibt es auch Förderungsmaßnahmen auf Landes- oder Kommunalebene. Für weitere Informationen dazu, wenden Sie sich einfach an Ihre örtliche Energieagentur, die Ihnen dazu weitere Informationen geben kann.